Arbeitsschutz

Die folgende Seite beinhaltet wichtige Informationen bezüglich der Prozeduren und Sicherheitsgrundsätzen, die auf dem Gelände der Firma Stalobrex Sp. z o. o. von Geltung sind.

Wir erbitten alle Firmen, deren Mitarbeiter auf dem Gelände unserer Firma arbeiten, sich mit ihnen vertraut zu machen.

Parken: Auf dem Fimenparkplatz gilt das Hinterparken der Autos.

Achtung:
Bei der Einfahrt auf das Gelände der Firma Stalobrex Sp. z o.o. soll man in der Portierloge einen Schutzhelm und Schutzbrille nehmen – Eintritt in die Produktionshalle nur mit den oben angegebenen persönlichen Schutzmitteln. Bei Nichtbeachtung der in Stalobrex Sp. z o.o. geltenden Vorschriften folgt mit Auflösen der Zusammenarbeit.

Allgemeine Anweisungen.

Es ist verboten die Halle ohne Mitarbeiter der Firma Stalobrex zu betreten.

Vollständiges Rauchverbot auf dem Betriebsgelände auβer der dazu bestimmten Stellen.

Es ist verboten Mobiltelefon nahe den Lagerungsstellen von Acetylen, Propan und anderen technischen Gasen zu verwenden.

Es ist verboten sich unter einer Last aufzuhalten.

Absolute Pflicht Schutzhelme zu tragen.

Es ist die Schutzbrillen zu tragen.

Es sind die Schutzschuhe tragen.

Beim Warentransport sind die Schutzhandschuhe zu verwenden.

Geschwindigkeitsbeschränkung bis 5 km/h auf dem ganzen Betriebsgelände.

Es ist den Arbeitsschutzkennzeichen in Stalobrex Sp. z o.o. zu befolgen.

Während der Beladung soll man auf hängende Lasten achten.

Im Falle des Unfalls, ist der Vorfall dem Leiter zu melden und entsprechenden Dienst (Rettungsdienst, Feuerwehr) zu rufen.

Anweisungen zur Beladung oder Entladung:

  • Die gelieferten Waren sollen entsprechend verpackt und so gestützt, damit man sie sicher entladen kann, sein.
  • Beim Warentransport soll man unbedingt Schutzhandschuhe tragen. Die Vorbereitungstätigkeiten zur Beladung und Entladung des Wagens (Türöffnung, Abnahme der Plane und der Gestellelemente) sind Pflichten des Fahrers.
  • Lastkraftwagen vor der Be-und Entladung sollten mit ausgeschaltetem Motor auf den dazu vorgesehenen Stellen warten.
  • Es ist verboten Geräte der Firma Stalobrex Sp. z o.o., darunter Geräte zum Warentransport (Portalkräne, Gabelstapler) durch die Speditionsfirma zu verwenden.
  • Personen, die mit Materialien oder zur Produktabnahme gekommen sind, sind gebeten sich zusammen mit den Dokumenten im Büro zu melden (auβerhalb der Stunden 8 00 – 16 00 beim Brigadier).

Die Verordnung des Vorstandspräsidenten Nr. 01/07/2008 Stalobrex Sp. z o.o. vom 23/07/2008 bezüglich der Enthaltung der Arbeitsschutzbestimmungen in Anfragen und Bestellungen, für Arbeiten, die im Firmensitz ausgeführt werden und der Pflicht Schulungen zum Arbeitschutzbereich durchzuführen und Zusammenarbeitvereinbarungsabschlieβen vor der Abwicklung der oben angegebenen Bestellungen.

Die Basis der Arbeitszulassung einer Auβenfirma auf dem Betriebsgelände der Firma STALOBREX Sp. z o.o. ist:

  • Die Mitarbeitern verfügen über:
    • obligatorische Arztuntersuchungen,
    • persönliche Schutzmittel sowie Arbeitsschuhe,
    • entsprechende Berufsqualifikationen für die Ausführung bestimmter Arbeiten beispielsweise Prüfung der elektrischen Anlagen, der Portalkräne, Prüfung der Anlagen von technischen Gasen, Prüfung von Elektroschränken, Transformatorbedienung, Beseitigung von Störungen und Defekten, Bau-/Abbauarbeiten, Transporttätigkeit, entsprechende Zulassungen/ Berechtigungen.
    • Arbeitsschutzschulung /allgemeine und stellenbezogene Arbeitsunterweisung/.
  • Bekanntmachung der Mitarbeiter mit:
    • Den Anweisungen des Arbeitsschutzes und Brandvorschriften von STALOBREX Sp. z o.o..
    • dem Bereich der auftretenden Unfallbedrohungen.
  • Absolute Befolgung aller Arbeitsschutzkennzeichen, die sich auf dem Gelände der Firma STALOBREX Sp. z o.o. befinden.

Jede Firma die STALOBREX ein Angebot macht und nachfolgend die Bestellung abwickelt, verpflichtet sich die oben angegebenen Bedingungen zu erfüllen.